Basisförderung
Selbsthilfegruppen, die Mitglied in der Arbeitsgemeinschaft sind, können jährlich eine sog.
Basisförderung beantragen (siehe Förderrichtlinien 3.2.1 und 3.2.2).
Folgendes ist hinsichtlich der Beantragung zu beachten:
Die folgende Dateien enthalten die Formulare zum ausdrucken.
Den vollständig ausgefüllten und von zwei Gruppenmitgliedern unterzeichneten Antrag auf Basisförderung 2023 sowie die Verwendungsbestätigung 2022 schicken Sie bitte bis zum 31.3.2023 im Original an die Geschäftsstelle der AG:
Arbeitsgemeinschaft Selbsthilfe im Kreis Herford e.V.
Geschäftsstelle
c/o Paritätisches Selbsthilfe-Büro Herford
Werrestraße 100
32049 Herford
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Anschubförderung für neue Selbsthilfegruppen bzw. Mitglieder
Neue Selbsthilfegruppen, die Mitglied in der AG Selbsthilfe werden möchten, können
ganzjährig einen Antrag auf Anschubförderung stellen.
Voraussetzungen für die Aufnahme in die Arbeitsgemeinschaft:
Bei Interesse und für weitere Informationen wenden Sie sich bitte an die Geschäftsstelle der AG Selbsthilfe.
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Veranstaltungsförderung für Selbsthilfegruppen
Selbsthilfegruppen, die Mitglied der Arbeitsgemeinschaft sind, können zudem eine
Veranstaltungsförderung beantragen.
Voraussetzungen für die Gewährung einer Veranstaltungsförderung sind kurzgefasst:
Bei Interesse und für weitere Informationen wenden Sie sich bitte an die Geschäftsstelle der AG Selbsthilfe.