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Kassenartenübergreifende Gemeinschaftsförderung
Die gesundheitlichen Selbsthilfegruppen beider Kreise können ihren Antrag auf Pauschalförderung – ausgefüllt und unterschrieben – weiterhin an die Selbsthilfe-Kontaktstelle bzw. an das Selbsthilfe-Büro senden.
Die Antragstellung für die kassenartenübergreifende Pauschalförderung kann jährlich bis zum 31. März erfolgen.
Später eingehende Anträge dieser Art können, lt. Kassenvorgaben, leider nicht berücksichtigt werden.
(Wir bitten Sie, beim Ausfüllen der Antragsunterlagen darauf zu achten, dass die Summen der beantragten Förderung identisch mit den Summen der Kostenaufstellungen sind.)
Auf der Webseite der GKV bekommen Sie die Antragsformulare direkt und können diese gleich an Ihrem Rechner ausfüllen, speichern und ausdrucken.
Regionale Förderung/Antragsformulare