Die Selbsthilfeförderung ist in §20h Sozialgesetzbuch V festgeschrieben. Die gesetzlichen Krankenkassen sind verpflichtet, die gemeinschaftliche, gesundheitliche Selbsthilfe in Deutschland zu fördern. Die überwiegend ehrenamtliche Arbeit der Selbsthilfegruppen ist eine wichtige und notwendige Ergänzung der professionellen Angebote in der gesundheitlichen Versorgung.
Durch das *Ein-Ansprechpartner-Modell* übernimmt eine Krankenkasse vor Ort die Federführung. In den Kreisen Minden-Lübbecke und Herford sind dafür die Betriebskrankenkassen verantwortlich. Zum 1. Januar 2022 haben die BKK Melitta Plus und die BKK HMR fusioniert zur „bkk melitta hmr“. Diese ist nun sowohl für Minden-Lübbecke als auch für Herford zuständig.
Die Selbsthilfegruppen stellen in ihrem Kreisgebiet also nur einen Antrag. Alle Krankenkassen der GKV entscheiden dann gemeinsam im jährlichen Fördergremium (in dem auch die Selbsthilfe involviert ist) über die Verteilung der jeweiligen Fördergelder.
Die Selbsthilfe-Kontaktstelle Minden-Lübbecke und das Selbsthilfe-Büro Herford sind als örtliche Unterstützungsstellen für die administrative Abwicklung der Selbsthilfe-Förderung beider Kreise zuständig. Wir unterstützen und beraten Selbsthilfegruppen bei der Antragstellung, haben dabei jedoch keinen Einfluss auf die Bewilligungsentscheidungen.
Auf der Webseite der GKV finden Sie alle wichtigen und aktuellen Informationen.